Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Photographie Sabina Przybyla
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die der Fotografin Sabina Schladebusch, handelnd unter „Photographie Sabina Przybyla“, erteilt werden.
- Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird.
§2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen von ihr gefertigten Lichtbildern gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu.
- Die erstellten Bilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
- Nutzungsrechte werden ausschließlich in dem vertraglich vereinbarten Umfang übertragen. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
- Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
- Bei Veröffentlichung der Bilder ist – sofern nicht anders vereinbart – die Fotografin als Urheberin zu nennen.
§3 Vergütung
- Die Vergütung erfolgt gemäß individuell vereinbartem Angebot oder aktueller Preisliste.
- Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Studiomiete, Requisiten) werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Produkte Eigentum der Fotografin.
§4 Haftung
- Die Fotografin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für Schäden an überlassenen Gegenständen wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§5 Leistungsstörung und Ausfallhonorar
- Ein vereinbarter Termin kann bis 96 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden.
- Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet werden.
- Bereits geleistete Anzahlungen werden im Falle einer nicht fristgerechten Absage nicht erstattet.
§6 Nebenpflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber versichert, dass er die erforderlichen Rechte an übergebenen Vorlagen besitzt.
- Für die Einholung erforderlicher Einwilligungen abgebildeter Personen ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§7 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Auftrags verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort ist der Sitz der Fotografin, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist.
